| Zuständige
Ämter für behördliche Genehmigungen und Aufsicht: |
§
2 Abs. 1 des Gaststättengesetzes (Erlaubniss) ausgestellt vom Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
§ 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes (lebensmittelrechtlichen
Kenntnisse) ausgestellt von der IHK Berlin
Sondernutzungserlaubnis vom herausstellen von Tischen und Stühlen
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Gewerbeanmeldung (nach § 14 GewO oder § 55 c GewO) ausgestellt vom
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin |